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Die Anfänge des
Schützenwesens sind nicht nur in unserer Region durch das „Große
Freie“ gegeben, sondern auch bereits vor der Zeit der Freien Kompanien
gab es in anderen deutschen Regionen ein Schützenwesen. Besonders in
großen Städten wurde viel Wert auf ein intaktes, geübtes Schützenwesen
gelegt. Der nachfolgende aus der Historie überlieferte „Ladbrief“
erteilt Zeugnis hierüber.
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Der Ladbrief
jede Stadt, die zu einem Schießfest einlud, verschickte sogenannte
Ladbriefe. Diese waren in Süddeutschland oft sehr schmuckvoll, in
Norddeutschland eher nüchtern gehalten. In diesen Ladbriefen wurden
der genaue Termin und die Höhe der Antrittsgelder (Leggeld), die jeder
Schütze zu entrichten hatte, benannt. Darüber hinaus wurde genau
festgelegt, auf welche Distanz geschossen wurde, z. B. 250 Ellen. Da
damals überall unterschiedliche Längenmaße herrschten, die teilweise
sehr voneinander abwichen, wurde auf manchen Ladbriefen die Hälfte
einer EIle angezeichnet. Wenn man den Text eines Ladbriefs liest, wird
deutlich, dass so ein Freischießen für die damaligen Schützen eine
sehr ernste Sache war. Beinahe alles ist in diesen Ladbriefen
geregelt. Es gibt sogar welche, bei denen der Durchmesser des
Armbrustbolzens durch ein verstärktes Loch im Ladbrief festgelegt
wurde.
Ganz besonders
wichtig waren in jedem Ladbrief natürlich die Preise, die der
Magistrat aussetzte. Aber auch Sanktionen und Strafmaßnahmen, die
durch Fehlverhalten oder Nichtkönnen hervorgerufen wurden, waren in
diesen Ladbriefen genau geregelt.
Die Ladbriefe
bestanden entweder aus Pergament oder waren gedruckt. Dann wurde nur
noch der Name der Stadt eingesetzt. Die Ladbriefe wurden durch Boten
an die Stadtoberen (Stadtrat, Bürgermeister, Magistrat) überbracht,
die sie dann an die Schützengesellschaften und -gilden weitergaben.
Oft wurden die Ladbriefe auch verlesen oder öffentlich am Schützenhaus
angeschlagen. Sie wurden oft in großer Zahl verschickt, da man keine
Stadt übergehen wollte. Erhielt eine Stadt keine Einladung, so führte
dies oft zu lang andauernden Zerwürfnissen.
Die Stadt, die ein
Freischießen ausrichtete, tat dies oft nicht aus freien Stücken. Bei
jedem großen Schießen wurde am Ende des Festes der Abordnung einer
anderen Stadt von einer ehrbaren Jungfrau ein Kranz oder auch Kränzel
verliehen. Dieser Ehrenkranz muss deutlich vom sogenannten
Schützenkranz unterschieden werden; letzterer wurde durch gute
Schießleistung gewonnen. Die Stadt, die den Ehrenkranz erhielt, musste
das nächste große Freischießen ausrichten.
Da so ein
Freischießen für jede Stadt eine teure Angelegenheit und dadurch
meist mit einem
mehr oder weniger großem finanziellen Verlust verbunden war, freuten
sich manche Stadtväter gar nicht, wenn ihre Schützengilde den Kranz
mit heimbrachte. Allerdings war es fast unmöglich, das Ausrichten
eines Freischießens abzulehnen. Dies führte zu großen Spannungen, denn
es galt als beleidigend, ja als Schande, wenn eine Stadt, die den
Ehrenkranz erhalten hatte, das Schießen nicht ausrichtete. Um Schande
und finanziellen Schaden zu vermeiden, wurden im Vorfeld oft
umfangreiche diplomatische Gespräche geführt. So wurde vermieden, dass
eine Stadt, die gerade schlecht bei Kasse war, das Kränzel erhielt und
dann den Anforderungen der Veranstalter nicht gewachsen war. |
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Der Pritschenmeister
Kein Freischießen fand damals statt, an dem nicht ein
Pritschenmeisterzugegen war. Pritschenmeister hatten eine doppelte
Funktion: Zum einen sorgten sie für den ordnungsgemäßen Verlauf der
Schießfeste, zum anderen überzogen sie die Leute mit Hohn und Spott.
Späße waren zu jener Zeit noch derber und vulgärer. Der
Pritschenmeister bezog seinen Namen von der Pritsche. Dies ist eine
Art Holzknüttel, der vorne gespalten oder mit Lederstückchen verziert
war. Bei seiner Anwendung auf dem Hinterteil „putschte“ es, d. h. es
war weithin zu hören, zur Freude der Zuschauer und der Gäste, die den
Gepritschten noch mit Hohn und Spott bedachten. Gepritscht wurde ohne
Ansehen der Person: Wer z. 8. sein Ziel mehrmals verfehlte, wer den
Schießbetrieb störte oder wer durch zuviel Alkoholgenus unangenehm
auffiel, wurde gepritscht. Für diesen Vorgang wurde auf der Festwiese
extra eine eigene Bühne errichtet, damit möglichst viele zusehen
konnten. Oft war der Pritschenmeister auch Poet. Bei der
Preisverteilung bedachte er die Schützen mit Spottversen. Vor allem
der schlechteste Schütze, der den Schweinepreis bzw. „Saupreis“
gewonnen hatte, wurde nach Strich und Faden gepritscht und verhöhnt.
Bei einem Freischießen in Augsburg 1 509 wurde sogar Herzog Wilhelm
IV. von Bayern gepritscht, weil er nichts getroffen hatte. Er ließ
dies ohne Murren über sich ergehen. Ein Pritschenmeister verfügte über
williges Hilfspersonal, meist freche Burschen, die mit Narrenkostüm,
Pfeifen und Ratschen zur Gaudi beitrugen. Ohne einen handfesten
Pritschenmeister gab es also im damaligen Sinne kein richtiges
Schießfest.
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Der Dreißigjährige
Krieg und seine Folgen
Die Blütezeit des
Schützenwesens ist in dem Zeitraum vor 1 600 anzusetzen. Der
Dreißigjährige Krieg bildet für den ganzen deutschsprachigen Raum eine
schmerzhafte Zäsur. Vor allem Süddeutschland war davon betroffen.
Große Landstriche wurden verwüstet, die Bevölkerung auf dem Land und
in den Städten auf die Hälfte, in manchen Gebieten sogar auf ein
Drittel dezimiert. Hungersnöte und Seuchen kamen hinzu. Mit den
Verwüstungen des
Dreißigjährigen Krieges geht auch ein Niedergang des Schützenwesens
einher, viele Schießstätten waren zerstört, die Schützen gefallen.
Viele Schützengilden verloren nun die Privilegien, die ihnen die
Städte eingeräumt hatten. Durch das Restitutionsedikt von Ferdinand
II. wurde das oft beträchtliche Vermögen der Schützengilden
eingezogen.
In der Folgezeit
des Dreißigjährigen Krieges, im Absolutismus, setzten die meisten
Herrscher aufstehende Heere. Auch die Städte folgten diesem Trend.
Daher waren Schützengilden und die Schießfertigkeiten derer Mitglieder
nicht mehr gefragt. Gleichzeitig wurde durch eine Fülle von
Verordnungen das Schießwesen immer mehr eingeengt. Städte und
Herrscher hatten kein Geld und zeigten sich deshalb auch sehr
knauserig bei der Stiftung von Preisen, so dass die Motivation für
Schützenfeste eher gering war.
Dies änderte sich
erst, als die Herrscher den militärischen Nutzen von Bürgern, die im
Schießen unterrichtet waren, wiedererkannten. In der Schützenordnung
von Kurfürst Carl Theodor (1777-1799) von Bayern und der Pfalz ist
vermerkt: „Die in Unseren Chur-Baierischen Landen befindlichen
gefreuten Schießstätte hatten bey ihren Entstehen, und seit ihrem
bisherigen Daseyn den doppelten Endzweck, daß sich sämmtliche
Unterthanen, wessen Standes sie immer seyn mögen, nicht allein zu
einer edlen Belustigung im Schiessen üben, sondern vorzüglich, daß sie
sich auch ‘im nöthigen Falle zu eignet-, sowie zu des Vaterlandes
Verteidigung fähig machen können.“
Bereits früher
verfügte Maximilian 1. von Bayern, dass niemand heiraten
dürfe, der
nicht an der Muskete ausgebildet worden war. Auch die Vergabe von
Bürgerrechten
wurde von der Schießfertigkeit abhängig gemacht.
Die Schützen
sollten sich im Ernstfall selbst verteidigen können und der
Landesverteidigung
zur Verfügung stehen.
Quelle:
Aus der Festschrift
zum 75 jährigen Vereinsjubiläum des Schützenvereins Evern e.V.
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Der Ladebrief
Der Pritschenmeister
Der 30. jährige Krieg
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